5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem ersuchte es die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), mehrere Fragen zum betroffenen Objekt zu beantworten. Die KDP beantwortete die Fragen mit Bericht vom 11. Dezember 2019. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Von dieser Gelegenheit machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Januar 2020 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und den Bericht der KDP wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen