4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 27. August 2019 und den Verzicht auf den Wiederaufbau der Feldscheune. Zudem verlangt er, die Feldscheune sei aus dem Inventar der schützenswerten Objekte zu entlassen. Eventualiter seien die Kosten für die Wiederinstandstellung durch den Kanton zu tragen.