2. Am 6. August 2019 wurde der Gemeinde Bowil gemeldet, die Feldscheune sei teilweise zerstört worden. Die Gemeinde nahm daraufhin am 8. August 2019 einen Augenschein vor Ort vor und erstellte eine Fotodokumentation. Anlässlich dieses Augenscheins führte der Beschwerdeführer aus, die Feldscheune sei im Rahmen von nächtlichen Landwirtschaftsarbeiten durch ein Fahrzeug touchiert worden, woraufhin die Baute zum Teil eingestürzt sei. 3. Am 27. August 2019 erliess die Gemeinde eine «Wiederinstandstellungsverfügung», in der sie den Beschwerdeführer verpflichtet, die Feldscheune an gleicher Stelle und mit dem vorhandenen, historischen Baumaterial originalgetreu wieder aufzubauen.