Beschwerdeführer und seine Familie seit dem Bau des Einfamilienhauses während 17 Jahren ununterbrochen in diesem Haus wohnten, die Tochter während der gesamten obligatorischen Schulzeit die Schule in Ringgenberg besuchte und das betreffende Einfamilienhaus für die Familie in diesem Zeitraum objektiv erkennbar ihren Lebensmittelpunkt darstellte. Die Gemeinde schliesst einzig aus der zeitweisen Vermietung des Einfamilienhauses ab Juni 2019 über die Buchungsplattform