Eine mittel- oder langfristige Vermietung der Familienwohnung sei nie geplant gewesen. Die Gemeinde trage dagegen keine plausiblen Gründe vor, die auf eine Aufgabe der Familienwohnung resp. des Hauptwohnsitzes hindeuten würden. Der fallentscheidende Beweis, dass er und seine Familie den Lebensmittelpunkt in der Familienwohnung aufgegeben und an einem anderen Ort neu begründet hätten, vermöge die Gemeinde nicht zu erbringen.