Während der Auszeit hätten sie die Familienwohnung zeitweise über Airbnb vermietet (insgesamt 15 Buchungen). Das beanstandete Inserat auf der Plattform Airbnb sei ab 30. September 2019 für Buchungen gesperrt und werde im Anschluss deaktiviert. Schliesslich hätten sie nicht Rabatte für längere Buchungen angeboten. Die Rabattstruktur werde von Airbnb automatisch festgelegt. Aus den aktenkundigen Buchungsdaten sei sodann ersichtlich, dass bei gerade einmal 15 Buchungen nur deren drei länger als eine Woche dauerten (acht, neun und zwölf Tage). Eine mittel- oder langfristige Vermietung der Familienwohnung sei nie geplant gewesen.