_ über die Sommermonate 2019 sei Folge eines schweren Unfalls seiner Frau vom 14. März 2019 mit gravierenden Folgeschäden. Diese Kur- und Auszeit in einer kleinen Mietwohnung in E.________ sei von Beginn an befristet gewesen (von Juni bis September 2019). Spätestens am 1. Oktober 2019 würden sie wieder dauernd in das Haus in Ringgenberg zurückkehren. Weder durch Ferien/Auszeiten noch durch das Studium seiner Tochter in Zürich werde ein neuer Lebensmittelpunkt resp. Hauptwohnsitz begründet. Das gesamte Hab und Gut der Familie sei ständig in der Familienwohnung verblieben. Während der Auszeit hätten sie die Familienwohnung zeitweise über Airbnb vermietet (insgesamt 15 Buchungen).