b) Der Beschwerdeführer bringt vor, er wohne mit seiner Frau und seiner Tochter seit 17 Jahren im betreffenden Haus und sie seien seither in der Gemeinde Ringgenberg schriftenpolizeilich gemeldet. Sie hätten das Haus als Familienwohnung gebaut und würden über keine weiteren Liegenschaften oder Wohnungen verfügen. Die Tochter habe während der gesamten obligatorischen Schulzeit die Schule in Ringgenberg besucht. Der Lebensmittelpunkt der ganzen Familie liege dort, was für die Gemeinde und Dritte auch erkennbar sei. Die viermonatige Auszeit in E.________ über die Sommermonate 2019 sei Folge eines schweren Unfalls seiner Frau vom 14. März 2019 mit gravierenden Folgeschäden.