3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 25. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 26. August 2019. In formeller Hinsicht beantragt er, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.