2. Die Gemeinde stellte nach der Publikation der Planungszone fest, dass das Einfamilienhaus auf der Parzelle Ringgenberg Grundbuchblatt Nr. C.________, auf welcher der Beschwerdeführer über ein selbständiges und dauerndes Baurecht verfügt, über die Buchungsplattform von Airbnb als Ferienhaus vermietet wird. Die Parzelle befindet sich im Anwendungsbereich der Überbauungsordnung "D.________". Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 eröffnete die Gemeinde daher ein Wiederherstellungsverfahren wegen Verletzung der Planungszone und gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. Mit Eingabe vom 5. August 2019 nahm der Beschwerdeführer diese Gelegenheit wahr.