_ im Sinne einer Auflage explizit untersagt. Ob die Erteilung einer gastgewerblichen Einzelbewilligung rechtmässig ist, wird durch die VOL im dort hängigen Beschwerdeverfahren geprüft. Selbst wenn sich diese letztlich als unrechtmässig erweisen sollte, läge aber kein Nichtigkeitsgrund vor. Inhaltliche Mängel können nur ganz ausnahmsweise, in besonders schweren Fällen, mit der Nichtigkeitsfolge verbunden sein. Die Unwirksamkeit einer Verfügung wird angenommen, wenn ein Mangel sie geradezu wirkungslos, unsinnig oder unsittlich werden lässt.14 Solche Gründe liegen hier nicht vor. Die angeführten Zweifel an der materiellen Richtigkeit der gastgewerblichen