13 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 2 RA Nr. 120/2019/63 Seite 8 von 11 c) Aus dem Schreiben der Gemeinde vom 17. September 2019 geht hervor, dass die Gemeinde ihren baupolizeilichen Pflichten nachgekommen ist. Auf Anzeige der Beschwerdeführenden hin prüfte sie den rechtserheblichen Sachverhalt. Dabei ergab sich, dass für die streitigen Veranstaltungen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vorlag.