worden. Das AGR stellt sich mit Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 auf den Standpunkt, dass die streitige Veranstaltung der Baubewilligung vom 4. April 2018 widerspreche. Dies habe sie im erstinstanzlichen Verfahren auch der Gemeinde mitgeteilt. Der Beschwerdegegner stellt mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2019 keinen expliziten Antrag. Er weist darauf hin, dass ihm das Regierungsstatthalteramt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung für die streitige Veranstaltung gewährt habe. Bei dieser handle es sich nicht um ein Konzert; die Künstlerin werde "unplugged", also ohne Band auftreten und werde nur einige wenige Lieder vortragen.