6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet7, beteiligte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am Verfahren und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem holte es beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten des Baubewilligungsverfahrens ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2019, dass die BVE mangels Zuständigkeit nicht auf die Beschwerde eintreten solle. Eventuell sei diese abzuweisen. Sie führt aus, im Jahr 2019 seien bereits 3 Anlässe mittels gastgewerblicher Einzelbewilligung bewilligt und ohne Reklamationen durchgeführt