F GGG vom 5. August 2019 bewilligt. Die Bewilligung umfasse insgesamt drei Anlass-Tage, nämlich den 7., 8. und 9. November 2019. 5. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 25. September 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Untersagung der Konzerten am 7., 8. und 9. November 2019 in der G.________. Dieses Verbot sei als vorsorgliche Massnahme anzuordnen. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben zudem bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (VOL) Beschwerde gegen die gastgewerbliche Einzelbewilligung vom 5. August 2019 eingereicht.