Mit Gesamtbauentscheid vom 4. April 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Gesamtbaubewilligung. Mit seinem Entscheid eröffnete es die Verfügung des AGR vom 12. Februar 2018 (Vorakten pag. 577), mit welcher das AGR für den Besprechungs- und Schulungsraum und die "Besenbeiz" und die damit verbundenen baulichen Massnahmen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24b RPG erteilte. Es knüpfte diese an verschiedene Auflagen, darunter insbesondere die Folgenden: "- Die "Besenbeiz" darf nur für die im revidierten Betriebskonzept vom 20. Juni 2017 beantragte Nutzung verwendet werden.