(…) Für allfällige Darbietungen der geschlossenen Gesellschaften (z.B. Reden oder Gesangsvorstellung) kann die Plattform benutzt werden. (…) Da diese Anlässe während der ordentlichen Öffnungszeiten nach GGG stattfinden und die Nachfrage völlig unklar ist, muss und kann über die maximale Anzahl pro Jahr keine konkrete Einschätzung vorgenommen werden".5 Die Beschwerdeführenden teilten mit, dass sie ihre Einsprache aufrechterhalten.6