Grundsätzlich ist die Besenbeiz öffentlich und im Rahmen der Kapazitäten für alle Gäste offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Besenbeiz im Einzelfall durch geschlossene Gesellschaften benutzt werden wird, wobei der landwirtschaftliche Charakter der Besenbeiz beibehalten bleibt (z.B. für ein Geburtstagsfest). (…) Für allfällige Darbietungen der geschlossenen Gesellschaften (z.B. Reden oder Gesangsvorstellung) kann die Plattform benutzt werden.