Das Regierungsstatthalteramt setzte daraufhin das Verfahren fort. Der Beschwerdegegner reichte neue Unterlagen zum Baugesuch ein, u.a. ein überarbeitetes Betriebskonzept vom 20. Juli 2017.4 In diesem wurde ausgeführt: "Entgegen den Überlegungen in der Erstauflage des Betriebskonzepts wird auf die Organisation von Themenabenden mit Anmeldung und exklusive Anlässe verzichtet. Grundsätzlich ist die Besenbeiz öffentlich und im Rahmen der Kapazitäten für alle Gäste offen.