Mit Gesamtbauentscheid vom 12. Dezember 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Gesamtbaubewilligung und die gastgewerbliche Betriebsbewilligung A nach GGG. Für die Besenbeiz und den Besprechungs- und Schulungsraum erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24b RPG, welche mit dem Gesamtbauentscheid eröffnet wurde. Die BVE hiess die dagegen gerichtete Beschwerde mit BDE 110/2017/6 vom 30. Mai 2017 gut, hob den 1 Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11) 2 BDE 110/2005/130 vom 10. Februar 2006