Das Regierungsstatthalteramt nahm in der Folge das Verfahren wieder auf. Mit Gesamtbauentscheid vom 30. November 2007 bewilligte es das Vorhaben mit Auflagen und sicherte eine Betriebsbewilligung A nach GGG zu. Die BVE bestÃĪtigte auf Beschwerde hin diesen Entscheid. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts 2008/23375 vom 26. Juni 2009 wurde jedoch die Bewilligung aufgehoben und dem Vorhaben der Bauabschlag erteilt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil vom 30. Juli 2010 ab, soweit es darauf eintrat.3