1. Der Beschwerdegegner reichte im Jahr 2004 bei der Gemeinde F.______ ein nachträgliches Bau- und Ausnahmegesuch ein für den Ausbau und die Umnutzung des bestehenden Gebäudes G.________ auf Parzelle F.______ Grundbuchblatt Nr. H.________ in einen Konzertsaal mit Gastgewerbebetrieb. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die heutigen Beschwerdeführenden 1 und 2 Einsprache. Das Regierungsstatthalteramt Bern erteilte am 15. Juli 2005 die Gesamtbaubewilligung und sicherte eine Betriebsbewilligung A nach RA Nr. 120/2019/63 Seite 2 von 11