1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung Ersatzvornahme der Gemeinde Burgistein vom 14. August 2019 wird bestätigt. 2. Die Gemeinde Burgistein wird aufgefordert, dem Beschwerdeführer den Zeitpunkt der Ersatzvornahme mitzuteilen. 3. Einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung