b) Die Ersatzvornahme dient der Durchsetzung der Wiederherstellungsverfügung vom 20. August 2018, mit welcher die Absperrung der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse verlangt wurde. Im vorliegenden Fall dient die Wiederherstellungsmassnahme der Verkehrssicherheit. Die Abschrankung dient somit dem Schutz wichtiger Polizeigüter (Leib und Leben sowie erheblicher Sachwerte), womit die Wiederherstellung bzw. die Ersatzvornahme wichtige öffentliche Interessen verfolgt.