a) Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei der Aufforderung der Gemeinde nachgekommen, die D.________ AG mit der Erstellung eines Konzepts zur Abschrankung zu beauftragen. Es könne doch nicht sein, dass die Gemeinde dieses sauber erarbeitete Projekt nicht prüfe. Insbesondere da damit sämtliche Vorgaben der Gemeinde Burgistein sowie des OIK II erfüllt würden.