3. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. September 2019 Beschwerde bei der BVE. Er beantragt, die Verfügung der Gemeinde Burgistein vom 14. August 2019 sei aufzuheben und die Einfahrtsverbauung sei gemäss dem Projekt der Firma D.________ AG, Steffisburg vom 29. Juli 2019 anzuordnen. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der Gemeinde die Vorakten sowie eine Stellungnahme ein. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen