Mit Verfügung vom 14. August 2019 teilte die Gemeinde mit, ein Abschluss mit Blocksteinen sei bereits früher als nicht genehmigungsfähig beurteilt worden. Sie sei nicht mehr bereit, auf weitere Ausführungsmöglichkeiten einzutreten. Daher setzte die Gemeinde die Durchführung der Ersatzvornahme für die Wiederherstellungsmassnahme neu bis am 23. September 2019 an.