eingereicht werden. Falls innerhalb dieser Frist keine Eingabe erfolge, werde die Ersatzvornahme neu angesetzt und terminiert. Am 31. Juli 2019 ging bei der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde ein Vorschlag für die Einfahrtsverbauung C.________strasse der Unternehmung D.________ AG vom 29. Juli 2019 ein. Dieser sah im Bereich der Ein- und Ausfahrt auf die Kantonsstrasse ein Trockenbiotop vor. Die eigentliche Abschrankung sollten Steinbeet-Steine bilden. Mit Verfügung vom 14. August 2019 teilte die Gemeinde mit, ein Abschluss mit Blocksteinen sei bereits früher als nicht genehmigungsfähig beurteilt worden.