Mit Schreiben vom 3. Juni 2019 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, er habe sich entschlossen, anstelle der Pfosten eine Betonmauer zu erstellen und auf den darauf einbetonierten Stahlrohren einen Maschendrahtzaun zu befestigen. Daraufhin holte die Gemeinde insbesondere die Stellungnahme des TBA OIK II ein. Sowohl die Gemeinde wie auch das TBA OIK II waren der Auffassung, sie könnten einer solchen Lösung unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Dies teilten sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 1. Juli 2019 mit.