April 2018 zu erstellen. Am 9. April 2018 führte die Gemeinde eine Begehung mit der Eigentümerschaft sowie einem Vertreter des Strasseninspektorats durch, an welcher der Beschwerdeführer vorschlug, nur einen Teil der Zufahrt abzusperren und 10 m der alten Zufahrt offen zu lassen. Diesem Vorschlag konnte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurskreis II (TBA OIK II), nicht zustimmen. Es hielt mit Schreiben vom 12. Juni 2018 fest, die Ein- und Ausfahrt müsse komplett abgesperrt werden. Die Längsabsperrung müsse mit Pfosten und Kette mindestens 0.5 m vom Fahrbahnrand entfernt stehen und die Pfosten dürften maximal 1.8 m voneinander entfernt sein.