Bei gehöriger Sorgfalt hätte den Beschwerdeführenden auffallen müssen, dass an einer allfälligen Auskunft, wonach die streitige Mauer bewilligungsfrei erstellt werden dürfe, Zweifel angebracht wären. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass fehlende Sichtweiten an Kreuzungen zu gefährlichen Situationen führen können, weil von anderer Seite herannahende Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkannt werden. Die Fotografien in der anonymen Anzeigeschrift in den Vorakten16 zeigen, dass die Gefährlichkeit der streitigen Mauer im Bereich der Einmündung des Blumenwegs in die D.________strasse augenfällig ist.