11 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 19 RA Nr. 120/2019/58 Seite 7 von 13 Entscheid gestützt auf die erwähnte VSS-Norm und die Empfehlung der bfu festgelegten Sichtweiten sind für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unerlässlich.12 Es besteht ein allgemeines öffentliches Interesse an der Vermeidung von Verkehrsunfällen. Daher ist nicht erheblich, ob nur wenige Anstösser in den E.________weg abzweigen bzw. aus diesem auf die D.________strasse ausfahren und ob diese ihr Einverständnis zum Bauvorhaben gegeben haben.