Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene" und die Empfehlung "Sicht an Verzweigungen und Grundstückszufahrten" der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) herangezogen werden. Die Gemeinde hat die erforderlichen Sichtweiten im Situationsplan, der dem angefochtenen Entscheid beiliegt und auf den die streitigen Anordnungen Bezug nehmen, eingezeichnet. Diese dargestellten Sichtweiten sind bei einer Zufahrtsgeschwindigkeit von 30 km/h korrekt.10 Im Bereich dieser Sichtweiten beträgt die zulässige Höhe für Einfriedungen 0,60 m.