Die baupolizeiliche Intervention der Gemeinde habe sie daher überrascht. Vom Markstein an der Kurve (gemeint wohl am Eck D.________strasse / E.________weg) sei die Mauer 2,10 m entfernt. Die Begrünung hinter der Mauer sei entfernt worden. Beim E.________weg handle es sich um eine Sackgasse mit nur 5 Anwohnern, die alle ihr Einverständnis zum Bauvorhaben gegeben hätten. Auf der D.________strasse gelte Tempo 30. Andernorts im Quartier gebe es hohe Büsche oder Bauten in Kurven. Sinngemäss machen die Beschwerdeführenden zudem geltend, die angeordnete Wiederherstellung sei unverhältnismässig. Sie ersuchen darum, bei einem allfälligen Augenschein eingeladen zu werden.