2. Mit Schreiben vom 2. April 2019 wandte sich die Gemeinde erneut mit einem Schreiben an die Beschwerdeführenden. Sie erstreckte die Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die Mauer bis zum 30. April 2019. Zudem hielt sie fest, dass gemäss Anzeigen von Nachbarn sowie einem Augenschein des Bauverwalters der Gemeinde hinter der Mauer, innerhalb des Sichtraumperimeters, zusätzlich eine Grünhecke gepflanzt worden sei. Dies verstosse gegen die verfügte Baueinstellung und stelle ein zusätzliches Sicherheitsrisiko dar. Die Hecke sei im Bereich des Sichtraums bis spätestens am 15. April 2019 zu entfernen.