9. Zusammenfassung und Verfahrenskosten a) Vom Zwischentotal der angefochtenen Verfügung von Fr. 30'213.40 sind Fr. 5'550.– abzuziehen, da statt der Pauschale von Fr. 10'000.– für den Aufwand der Gemeinde nur Fr. 4'450.– belegt sind. Dies ergibt ein Total von Fr. 24'663.40. Entgegen der Abrechnung der Gemeinde sind davon nicht Fr. 2'400.– für die Verfahrenskosten der Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2014 abzuziehen, da auch der entsprechende Aufwand bereits in den Verfahrenskosten von Fr. 2'400.– der Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2014 abgegolten wurde.