q) Weiter verlangt die Gemeinde für den Zeitraum 2013-2017 10 Stunden für von der Behörde/Verwaltung geführten Telefongespräche, E-Mails und die Erstellung von Kopien für die Aktenablage. Der Beschwerdeführer erachtet diesen pauschalen Aufwand für unberechtigt.