11/15 BVD 120/2019/57 Die Briefe vom 1. und 23. Dezember 2016 sowie vom 23. März 2017 finden sich in den Vorakten und drehen sich um die eingelagerten Gegenstände (Plan-/Bauwagen gelb und Bandsäge orange), welche der Beschwerdeführer hätte abholen können und welche die Gemeinde schlussendlich entsorgen liess.28 Der Zusammenhang mit der Räumung liegt damit vor. Diese rund einseitigen Schreiben weisen jedoch keine hohe Komplexität auf. Hier rechtfertigt es sich, nur je eine Stunde, total drei Stunden, zu entschädigen.