Es ist nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde am Tag der Ersatzvornahme vor Ort vertreten war. Hingegen hätte auch hier die Anwesenheit des Gemeindepräsidenten oder des Baukommissionspräsidenten genügt, zumal auch die Polizei und weitere Behördenvertreter auf Platz waren.26 Da die Vorbesprechung um 7.30 Uhr durch eine Aktennotiz belegt ist27 und auch eine Nachbesprechung plausibel erscheint, sind hier 10 Stunden zu entschädigen. Der Gemeinde gelingt es hingegen nicht, die Inanspruchnahme der Gemeindeschreiberin zu konkretisieren: Es erscheint nicht als plausibel, dass sie den ganzen Tag im Büro mit der Koordination beschäftigt war.