Sie habe die gesamte Koordination und Organisation übernommen und die Verpflegung vorbeigebracht. Der Beschwerdeführer entgegnet im Schreiben vom 11. März 2020, die Anwesenheit von drei Gemeindevertretern werde nicht erklärt, zumal die Polizisten vor Ort gewesen seien und sichergestellt hätten, dass keine unangenehmen Überraschungen hätten entstehen können. Die Gemeindeschreiberin habe an diesem Tag dem üblichen Tagesgeschäft nachgehen können. Es sei für keinen am Räumungstag von der Gemeinde Aufgebotenen eine Entschädigung geschuldet.