Zudem könne sich der Beschwerdeführer nicht daran erinnern, dass die Gemeindeschreiberin den ganzen Tag vor Ort gewesen sei. Auch diesbezüglich fehle es an Belegen. Auf Nachfrage des Rechtsamtes präzisierte die Gemeinde im Schreiben vom 29. Januar 2020, der Gemeindepräsident und der Baukommissionspräsident hätten sich um 07.30 Uhr zur vorgängigen Lagebesprechung und um 17.30 Uhr zur Nachbesprechung in der Verwaltung getroffen. Die Gemeindeschreiberin habe den ganzen Räumungstag über in der Verwaltung als Rückhalt zur Verfügung gestanden. Sie habe die gesamte Koordination und Organisation übernommen und die Verpflegung vorbeigebracht.