m) Für den Tag der Ersatzvornahme vom 11. Oktober 2016 macht die Gemeinde einen Aufwand von 30 Stunden geltend für die Anwesenheit von drei Gemeindevertretern während zehn Stunden. Der Beschwerdeführer bestreitet angesichts der Beauftragung der Entsorgungsfirma die Notwendigkeit der Anwesenheit von drei Gemeindevertretern, zudem habe die Räumung von 08.00 bis 17.00 Uhr, also maximal neun Stunden gedauert, wobei noch eine Mittagspause eingelegt worden sei. Die geltend gemachten zehn Stunden seien weder ausgewiesen noch belegt. Zudem könne sich der Beschwerdeführer nicht daran erinnern, dass die Gemeindeschreiberin den ganzen Tag vor Ort gewesen sei.