Im erwähnten Schreiben von 1.5 Seiten fasst die Gemeinde das Resultat des Kontrollbesuchs vom 17. August 2016 zusammen. Sie teilt dem Beschwerdeführer insbesondere mit, dass er zwar gewisse Standorte geräumt und die Gegenstände in den Hofraum verlegt habe, nun jedoch der Hofraum überfüllt sei mit Abfällen, Unrat, ausgedienten Materialien und Gerätschaften. Daher brauche es deren Entsorgung, um Platz zu schaffen für brauchbare Landmaschinen und erforderliche Gerätschaften und die Bewirtschaftung des Betriebs. Diese Entsorgung könne der 23 Vgl. dazu die Präzisierung der Gemeinde im Schreiben vom 29. Januar 2020 24 Beilagen 17 f. und 21 der Gemeinde