k) Die Gemeinde verlangt zudem für die Erstellung des Schreibens vom 8. September 2016 für die erneute Ankündigung der Ersatzvornahme einen Aufwand von drei Stunden. Der Beschwerdeführer erachtet den geltend gemachten Zeitaufwand für unglaubwürdig und bemängelt fehlende Belege dazu.