In den Akten finden sich sowohl die Ankündigung des Termins, bei welchem die Gemeinde die Verlegung des betrieblichen Inventars in den am 6. Juli 2016 definierten Hofraum überprüfen wollte, als auch die Behandlung des Resultats dieses Termins im Gemeinderat. Weiter bezieht sich das Schreiben vom 8. September 2016 (Ankündigung des Ersatzvornahmetermins) darauf.24 Der Termin ist daher hinreichend belegt. Hingegen kann auch hier nur der Aufwand für zwei statt drei Gemeindevertreter entschädigt werden (vgl. dazu insb. Erwägung 7d). Es sind somit nur vier Stunden zu entschädigen.