j) Die Gemeinde macht weiter einen Aufwand von drei Personen à je zwei Stunden geltend für einen weiteren Kontrollbesuch am 17. August 2016 auf dem Hof des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dieser Kontrollbesuch sei nicht belegt und es wären dafür auch nicht drei Gemeindevertreter notwendig gewesen.