Aus dem Inventar des Inforama geht insbesondere hervor, welche Gerätschaften notwendig sind für die Weiterführung des Betriebs. Dies stellt die Grundlage dar für die von der Gemeinde erstellte Liste der zu entsorgenden Gegenstände und zur Beurteilung, welche Gerätschaften der Beschwerdeführer im mit den Experten definierten Hofraum belassen kann Es war daher zweckmässig, ein Gutachten erstellen zu lassen. Hingegen kann auch hier nur der Aufwand für zwei statt drei Gemeindevertreter entschädigt werden (vgl. dazu insb. Erwägung 7d). Es sind an dieser Stelle somit nur sieben Stunden zu entschädigen.