Dass der Ablauf für die am 15. Juni 2016 angekündigte Ersatzvornahme nochmals besprochen werden musste, räumt auch der Beschwerdeführer ein. Es handelt sich dabei um einen notwendigen Zwischenschritt im ansonsten gut belegten Ablauf der Ersatzvornahme. Dass dafür kein gesonderter Beleg vorhanden ist, schadet daher nicht. Die sechs Stunden sind zu entschädigen. i) Die Gemeinde listet weiter einen Aufwand von 10.30 Stunden (drei Personen à je 3.30 Stunden) aus für die Besprechung und Aufnahme der Inventarliste vom Betrieb des Beschwerdeführers mit Fachpersonen des Inforamas und der Entsorgungsfirmen für die Ersatzvornahme. Der entsprechende Termin fand am 6. Juli 2016 statt.23