h) Für die Besprechung des Ablaufs der Ersatzvornahme vom 27. Mai 2016 verlangt die Gemeinde einen Aufwand von total sechs Stunden (drei Personen à je zwei Stunden). Gemäss Beschwerdeführer ist die Dauer der Besprechung an und für sich nachvollziehbar, er moniert einzig, es seien keine Belege ins Recht gelegt worden. 19 Vgl. S. 3 Beilage 6 der Gemeinde 20 Beilage 13 der Gemeinde 21 Beilage 15 der Gemeinde 22 Beilage 15 der Gemeinde 9/15 BVD 120/2019/57