Es handelt sich um einen knapp zweiseitigen Brief, in welchem die Gemeinde kurz auf den Termin vor Ort vom 25. Januar 2016 sowie auf das Voranfrageverfahren "Gesamtsanierung des Bauernhauses" eingeht bevor sie die Ersatzvornahme ankündigt und die diesbezüglichen Einzelheiten regelt: Sie gibt das Datum für die Ersatzvornahme bekannt und kündigt an, Offerten bei zwei Entsorgungsfirmen einzuholen, stellt es dem Beschwerdeführer jedoch frei, selbst eine entsprechende Firma zu nennen. Sie regelt zudem Details bezüglich der Entsorgung, der Kosten sowie der Möglichkeit, die verlangten Räumungsarbeiten selber durchzuführen.